Allgemeine Vertragsbedingungen H.P. Braem AG
Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die vertragliche Beziehung zwischen der H.P. Braem AG (nachfolgend „Braem“) und deren Kunden.
Der Kunde anerkennt die Massgeblichkeit der AGB mit jeder Aufgabe einer Bestellung oder jedem andern Vertragsabschluss mit Braem. Änderungen oder Ergänzungen der AGB sind nur gültig, wenn sie in durch Text nachweisbarer Form (schriftlich, per Fax, per E-Mail etc.; nachfolgend „schriftlich“) vereinbart werden.
Braem behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Für die Rechtsbeziehungen zwischen ihr und dem Kunden sind jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung bekanntgegebenen AGB massgebend.
Preise
Die von Braem angegeben Produktpreise verstehen sich als Netto-Preise. Allfällige Mehrwertsteuer, Verpackung und Versandspesen sind im Preis nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.
Abweichungen vom unterbreiteten Angebot von Braem oder sonstigen besonderen Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von Braem schriftlich bestätigt werden.
Zahlungskonditionen
Sofern keine anderen Zahlungskonditionen auf der Rechnung vermerkt oder schriftlich vereinbart wurden, sind die Rechnungsbeträge, in der von Braem verrechneten Währung, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne irgendwelchen Abzug zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen zu 5 % p.a. geschuldet.
Zur teilweisen Deckung ihrer Mahn- und Inkassokosten stellt Braem pro Mahnung CHF 10.- zuzüglich Versandkosten in Rechnung.
Eigentum
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Braem. Sie behält sich das Recht vor, den Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen.
Lieferbedingungen
Braem liefert alle Artikel sofern nicht anderweitig geregelt anhand der in den Vertragsbedingungen aufgeführten Lieferfristen. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, wird der Kunde sofort nach Verfügbarkeit des Produktes bei Braem beliefert. Die Überschreitung des Liefertermins berechtigt nicht zu einem Rücktritt von der Bestellung.
Braem behält sich Preisänderungen auf Artikeln in ihren Katalogen und Preislisten sowie auf Service- oder Dienstleistungen vor.
Die Art des Versandes erfolgt, sofern nicht anderweitig geregelt, nach Wahl von Braem. Für Sendungen wird dem Kunden für Porto und Verpackung eine Pauschale in Rechnung gestellt. Diese Versände sind gegen alle Transportrisiken bis zu 20’000 CHF versichert.
Sollte eine Bestellung aus technischen oder logistischen Gründen in mehrere Sendungen aufgeteilt werden (z.B. Rückstand), berechnet Braem die Versandkosten nur einmal.
Gebrauchs- und Reinigungsanweisung
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die dem Produkt beigelegte Gebrauchsanweisung und ggf. Reinigungsanweisung befolgt resp. diese an den entsprechenden Endkunden weitergeleitet werden.
Regulatory
Der Kunde ist verantwortlich für den Erhalt aller Export-/Importlizenzen, Genehmigungen, die für die Einfuhr in das Land des Kunden oder des Endverbrauchers erforderlich sind.
Lieferungen von Produkten erfolgen ausschliesslich an Fachhändler und Fachpersonal (Ärzte/ Kliniken) in Länder in denen das CE-Zertifikat Gültigkeit hat oder eine anderweitige Behördenfreigabe vorliegt.
Sendungen in Länder in denen eine vom CE-Zeichen abweichende Behördenfreigabe notwendig ist, bedürfen der vorgängigen Abklärung durch Braem. Braem behält sich das Recht vor, Lieferungen in Länder in denen keine Behördenbewilligung vorliegt ohne weitere Begründung abzulehnen.
Nachverfolgbarkeit
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Nachverfolgung der Braem Produkte jederzeit und über die gesamte Lebensdauer des Produktes gewährleistet ist und die Rückverfolgbarkeit aller vom Kunden oder einem ihrer verbundenen Unternehmen verkauften Produkte gewährleistet ist.
Reklamationen
Der Kunde ist dafür verantwortlich, Reklamationen von Endnutzern oder Gesundheitsdienstleistern bezüglich Sicherheit und Wirksamkeit der Produkte zu dokumentieren und Braem darüber zu benachrichtigen. Die Dokumentation muss Produktmodell und Seriennummer oder LOT-Nummer, Kundenkontaktinformationen und alle verfügbaren Details über die Art der Reklamation enthalten. Der Kunde leitet alle Meldungen über schwere Körperverletzung oder Tod, die aus der Verwendung der Produkte resultieren, so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen und alle anderen Beschwerden innerhalb von vier (4) Arbeitstagen an die Braem weiter.
Der Kunde ist zudem dafür verantwortlich, dass das betroffene Produkt schnellstmöglich und unter Vermeidung von zusätzlichen Beschädigungen für die Untersuchung an Braem zurückgesendet wird.
Mängel
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel innert 7 Kalendertagen nach Empfang schriftlich zu rügen.
Mit unbenutztem Ablauf dieser Frist gilt die Ware als genehmigt.
Für allfällige Mängel der gelieferten Produkte leistet Braem Garantie gemäss den Angaben in der Gebrauchsanweisung (in der Regel 12 Monate oder Anzahl Anwendungen), sofern die Mängel ihre Ursache nachweisbar in schlechtem Material, fehlerhafter Fabrikation oder Verpackung haben.
Haftung
Die Haftung von Braem beschränkt sich jedoch nach ihrer Wahl auf Ersatz oder Reparatur der mangelhaften Gegenstände oder auf Vergütung des Fakturawertes der nicht ersetzten Gegenstände.
Jede weitergehende Haftung, namentlich für direkte oder indirekte Schäden (einschliesslich entgangene Gewinne und Ansprüche Dritter), die unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferten Gegenstände selbst, deren Gebrauch oder deren Mangel entsteht, wird abgelehnt. Änderungen oder Reparaturarbeiten, welche nicht durch Braem vorgenommen wurden, sowie die Nichteinhaltung der Betriebsbedingungen, heben die Gewährleistungspflicht auf.
Die Haftung von Braem auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Pflichtverletzungen aus Schuldverhältnissen oder aus unerlaubter Handlung, insbesondere für Ansprüche aus der Produzentenhaftung – ist ausgeschlossen, es sein denn, Ansprüche werden in diesen Bedingungen oder seitens von Braem ausdrücklich zugestanden. Die Regelung gilt nicht für Ansprüche gemäss dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Soweit die Haftung von Braem ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Vertreter von Braem.
Rücksendung
Nach besonderer Absprache können Kunden gelieferte Artikel innerhalb von 10 Tagen unter Angabe des Grundes an Braem zurückgeben, sofern die Ware original verpackt, in einwandfreiem und wiederverkäuflichem Zustand ist.
Braem entscheidet nach freiem Ermessen über die definitive Rücknahme. Bei positivem Entscheid wird dem Kunden für die zurückgesandte Ware eine Warengutschrift ausgestellt. Die Kosten für die Retournierung der Ware trägt der Kunde.
Eine Rücknahme von Sterilprodukten ist aus Qualitäts- und Sicherheitsgründen nicht möglich.
Für die Entsorgung von Medizinprodukten stellt Braem die branchenüblichen Gebühren der Entsorgungsfirmen in Rechnung.
Bei Rücksendungen von klinisch eingesetzten Medizinprodukten wird, gemäss ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter), ein Nachweis für die Reinigung, Desinfektion und Sterilisation gefordert. Das auf www.hpbraem.ch/service-reparaturen verfügbare Formular, oder ein vergleichbarer Nachweis, sollen dafür genutzt werden. Bei Fehlen eines Nachweises wird ein Transport unter Einhaltung der ADR 2017 Kapitel 4.1 erwartet und allfällige Kosten für die nachträgliche Aufbereitung werden in Rechnung gestellt.
Verjährung
Die Verjährung der Ansprüche zwischen dem Kunden und Braem richtet sich nach der für Sachmängel geltenden Verjährungsfrist.
Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht aus der Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes oder der Leistung hergeleitet werden.
Geltendes Recht
Alle Rechtsbeziehungen zwischen Braem und dem Kunden unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen betreffend Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht). Gerichtsstand und Erfüllungsort ist am Hauptsitz von Braem (St.Gallen, CH). Für Kunden mit Sitz im Ausland gilt der Erfüllungsort auch als Betreibungsort. Braem behält sich das Recht vor, den Kunden auch beim Gericht seines Sitzes oder bei einem andern zuständigen Gericht zu belangen.
Bronschhofen, 10. Dezember 2019